| BIKEPARK FRANKFURT FOTOTEAM |
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Als Konsequenz aus den Workshops Sportfotografie und den Arbeiten der Fotowerkstatt, hat sich innerhalb des Bikeparks ein Fototeam gegründet und bietet seine Leistungen ab Juli 2009 für Einrichtungen und Vereine an. Das Fototeam ist Teil des Stahlfräse e.V. und wird gemeinnützig arbeiten. Das Angebot richtet sich im speziellen an neue Vereine und Projekte in den Quartieren der Aktiven Nachbarschaft Zum derzeitigen Leistungsangebot des Fototeams gehören: - Erstellung von umfangreichen fotografischen Portfolios der entsprechenden Einrichtungen und Projekte. - Vorabbesprechung über die abzulichtenden Zusammenhänge und Personen / Klärung der Bildrechte und Verwertung mit den Verantwortlichen der Einrichtungen etc. Bei Jugendeinrichtungen wird die Einrichtungsleitung gebeten, den Fototermin vorab mit den Erziehungberechtigten der Teilnehmer/innen zu besprechen. - Fotoshooting on location mit professioneller Kameraausrüstung und Workshopcharakter. Die Teilnehmer/innen werden in den fotografischen Prozess einbezogen. - Auswertung und Erstellung einer Foto CD mit verschiedenen Bildformaten für Druck und Web. - Fahrtkosten und Unkosten für CD, etc. müssen von den Einrichtungen übernommen werden. |

| INFO´S ZUM THEMA BILDRECHT UND VERWERTUNG |
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Das Recht am eigenen BildBikepark Frankfurt Fototeam ( Info´s und Basic´s ) Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen,ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden. Die Entscheidungsfreiheit ist für “Personen der Zeitgeschichte” allerdings eingeschränkt: Berühmte Personen, sogenannte absolute Personen der Zeitgeschichte, zum Beispiel Spitzenpolitiker und Personen die kurzzeitig im Licht der Öffentlichkeit stehen, sogenannte relative Person der Zeitgeschichte, zum Beispiel ein Mensch, der einen anderen aus einer gefährlichen oder lebensbedrohenden Situation rettet, dürfen auch ohne ihr Einverständnis gefilmt oder fotografiert und das Material verbreitet werden. Die Veröffentlichungserlaubnis ist nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Auch sind Bilder von Versammlungen, wie Aufmärsche, Konzerte, Demonstration und wenn eine Person zufällig auf einer Landschafts- oder Gebäudeaufnahme erscheint immer erlaubt. Eine Veröffentlichung von Bildern aus dem Privatleben einer Person ist seit dem Inkrafttreten einer EU-Richtlinie 2004 in jedem Fall, auch bei absoluten Personen der Zeitgeschichte, ohne deren Einwilligung verboten. Präzedenzfall hierfür war das Caroline Urteil (Prinzessin Caroline von Monaco). Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es dann folgend auch zu veröffentlichen, ist in der öffentlichen Sphäre anders als in der privaten und intimen Sphäre nicht verboten. Jedoch kann der Fotografierte Löschung des Bildes verlangen, wenn er Anlass zur Sorge hat, die Veröffentlichung könne unmittelbar bevorstehen, etwa im Wiederholungsfall. Diese Rechtsgrundlagen befinden sich im Kunsturheberrechtsgesetz. Persönlichkeitsrecht In der Bundesrepublik Deutschland zählt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu den Grundrechten. Weblinks |
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